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Ein weißer Stromstecker liegt auf verschiedenen Geldscheinen.

Förderungen

Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen und Nachhaltigkeit

Hier finden Sie wichtige Informationen zu Förderprogrammen, die von der Kultur in Nordrhein-Westfalen beantragt werden können. Dazu gehören auch die Antragsstellen und Beratungsangebote. 

► Fördertipps aus der Kommunalrichtlinie

► NRW.Energy4Climate

► Weitere Förderprogramme

Fördertipps aus der Kommunalrichtlinie für öffentliche Kultureinrichtungen

Die Kommunalrichtlinie bietet ein sehr breites Angebot an Förderungen an. Hier sind einzelne attraktive Module für öffentliche Kultureinrichtungen für Sie aufbereitet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben. Unter strategischen Maßnahmen werden zum Beispiel Expertenberatungen verstanden, während es sich bei investiven Maßnahmen um eine Verbesserung der Haustechnik und Ähnliches handelt. Das Förderprogramm richtet sich unter anderem an Kommunen und öffentliche, gemeinnützige Kultureinrichtungen.

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Investive Maßnahmen

Investive Maßnahmen werden in der Regel mit 25 Prozent bezuschusst. Bei finanzschwachen Kommunen sind es 40 Prozent Zuschuss. Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Dazu gehören:

  • Das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten samt erforderlichen Installationsmaterial
  • Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten

Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen. Die neuen LED leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und sind zudem geräuschärmer. Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert werden die Sanierung und die Nachrüstung von Lüftungsanlagen, sogenannten raumlufttechnischen Anlagen, in Nichtwohngebäuden.

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • Raumlufttechnische Geräte mit Wärmerückgewinnung
  • Zu- und Abluftsysteme, bestehend aus einem Luftleitungsnetz und ihren Einbauten
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um die raumlufttechnischen Geräte direkt zu steuern.

Mit energieeffizienten Lüftungsanlagen sorgen Sie – ohne Wärmeverlust – für ein gutes Raumklima. Dazu wird die Frischluft, bevor sie über die Anlage in die Räume gelangt, erwärmt. Durch den Einbau solcher Anlagen sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Die Förderrichtlinie unterscheidet zwischen zeit- oder präsenzabhängiger Regelungstechnik und adaptiv geregelter Straßenbeleuchtung. Beides wird von dem Programm gefördert.

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • Den Leuchtenkopf – bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie dem Leuchtmittel selbst, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten
  • Die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
  • Die Durchführung einer photometrischen Messung

Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen. Die neuen LED leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern so gleichzeitig Lichtverschmutzung. Der Einsatz von LED macht eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich. Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird die Stilllegung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen in Kombination mit dem Einsatz dezentraler Warmwasserbereiter sowie die energieeffiziente Sanierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen.

Bezuschusst werden im Rahmen der Stilllegung Ausgaben für:

  • Den Rückbau der bestehenden Warmwasserbereitungsanlage
  • Speicherung, Verteilung und Übergabe des Warmwassers
  • Durchlauferhitzer, Untertischboiler und Peripherie

Bezuschusst werden im Rahmen der Sanierung Ausgaben für:

  • Komponenten der Warmwasserbereitungsanlage, das heißt für einen Warmwasserspeicher, die Warmwasserleitungen und Armaturen
  • Den Einsatz von Frischwasserstationen

Statt einer zentralen Warmwasserbereitung mit Speicher, großen Verteilnetzen und Wärmeverlusten nutzen Sie dezentrale Warmwasserbereiter, das heißt Untertischboiler oder Durchlauferhitzer. Das Wasser wird damit nur noch dort erwärmt, wo es gerade punktuell gebraucht wird – was viel Energie und damit Strom und Betriebskosten spart. So senken Sie gleichzeitig die Treibhausgasemissionen. Mit dezentralen Warmwasserbereitungslösungen berücksichtigen Sie hygienische und damit gesundheitliche Aspekte stärker, weil der Entstehung von Legionellen vorgebeugt wird. Alternativ sanieren Sie eine zentrale Warmwasserbereitungsanlage energieeffizient, was ebenfalls Ihre Energie- und Betriebskosten sowie die entstehenden Treibhausgasemissionen senkt.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird der Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik in Nichtwohngebäuden. Das Ziel: die automatische und vernetzte Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Gebäudetechnik, das heißt etwa von Heizung, Lüftung und Beleuchtung.

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • Die Gebäude- und Anlagenautomation
  • Komponenten der Mess- und Steuerungstechnik, das heißt Zähler, Thermostatventile, Verkabelung, Feld- und Messgeräte
  • Die Demontage und spätere Montage durch qualifiziertes Personal
  • Kostengruppen nach DIN 276: KG 481 Automatisationssystem, KG 482 Schaltschränke, KG 483 Gebäudemanagementsystem und KG 484 Raumautomatisationssystem
  • Lizenzgebühren im ersten Jahr

Ist die Technik in einem Gebäude, etwa Heizung und Lüftung, miteinander vernetzt und optimal aufeinander abgestimmt, erlaubt das eine zentrale Steuerung und einen möglichst energieeffizienten Betrieb. So sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen. Durch den aufeinander abgestimmten Einsatz der Technik schaffen Sie angenehme Raumbedingungen und eine größere Aufenthaltsqualität in den Gebäuden.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird der Austausch ineffizienter Elektrogeräte wie Elektroherde, Kleinspeicher für Warmwasser oder Konvektomaten, sogenannter „Weißer Ware“, gegen Elektrogeräte der höchsten am Markt erhältlichen Effizienzklasse (EU-Label). Die Altgeräte sind mindestens zehn Jahre alt.

Bezuschusst werden Ausgaben für:

  • Montage und Demontage durch externes Fachpersonal,
  • Kleinmaterial zum Anschluss der neuen Geräte
  • Die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte.

Durch den Einbau effizienter Elektrogeräte sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen. 

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Strategische Maßnahmen

Strategische Maßnahmen werden mit 50-90 Prozent der Kosten bezuschusst. Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themenfeld Klimaschutz, die durch externe Dienstleister:innen durchgeführt wird.

  • Die Beratung ist ein sehr niedrigschwelliges Angebot und erleichtert Ihnen den Einstieg in den Klimaschutz. Sie ist für Sie mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden.
  • Sie entwickeln mit externer Unterstützung schnell umsetzbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen und setzen diese um.
  • Sie können bis zu 20 Berater:innentage in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet – neben einer Bestandsaufnahme – eine Potenzialanalyse, im deren Rahmen technische und organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden. Darauf aufbauend beinhaltet die Studie die Ergebnisse einer Vorplanungsphase, in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Für diese Vorzugsvariante wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert. Diese Inhalte sind an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgerichtet.

Es ist eine gestaffelte Beantragung der Machbarkeitsstudie inkl. der Leistungsphasen und Inhalte gemäß Technischem Annex für die Leistungsphasen 1 und 2 und anschließend Leistungsphasen 3 und ggf. 4 möglich. Das Ziel einer Machbarkeitsstudie ist es, anstehende Investitionen beziehungsweise Sanierungen oder Modernisierungen in dem Sinne vorzubereiten und zu planen, dass hohe Treibhausgasminderungspotenziale erzielt und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. 

Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien für Anlagen und Infrastrukturen, die Ingenieursdienstleistungen bedürfen, wie:

  • Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Mobilitätsinfrastruktur
  • Beleuchtungsanlagen
  • sowie weitere Anlagen und Infrastrukturen.

Eine Machbarkeitsstudie bietet eine Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Infrastrukturen und hilft Ihnen, Entscheidungen im Sinne Ihrer Klimaschutzbemühungen zu treffen. Mithilfe der Machbarkeitsstudie können Sie sicherstellen, dass Ihre geplanten Investitionen beziehungsweise Sanierungen oder Modernisierungen eine größtmögliche Reduktion von Treibhausgasen bewirken.

Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

► Hier geht es zu den genauen Angaben der Kommunalrichtlinie

Was gefördert wird und warum es sich lohnt.

Gefördert wird eine Fokusberatung in einem spezifischen Handlungsfeld im Klimaschutz, die durch externe Dienstleister durchgeführt wird. Die Förderung richtet sich an Antragstellende, die bereits erste Erfahrungen im Klimaschutz besitzen, konkrete Klimaschutzpotenziale in dem zu beratenden Handlungsfeld heben möchten und den nötigen Einfluss auf die jeweiligen Maßnahmenumsetzungen haben.

  • Die Fokusberatung hilft Ihrer Organisation dabei, ein oder mehrere ausgewählte Fokusthemen oder konkrete Fragestellungen genau zu untersuchen und dazu passende Klimaschutzaktivitäten zu definieren.
  • Sie entwickeln mit externer Unterstützung schnell realisierbare und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen und setzen diese um.
  • Sie können bis zu 20 Berater:innentage in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

► Hier geht es zu den genauen Angaben der Kommunalrichtlinie

NRW.Energy4Climate

Informationen

Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Dafür wurde NRW.Energy4Climate als Landesgesellschaft gegründet. Diese hilft bei der Umsetzung von Maßnahmen für Klimaschutz, bei der Energiewende und soll die Transformation sektorübergreifend beschleunigen.

► Zur Website von NRW.Energy4Climate

Logo von NRW.Energy4Climate. Ein blauer Schriftzug auf weißem Hintergrund.

Förder.Navi

Das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate bietet einen Überblick über mögliche Fördermaßnahmen. Hier können Sie zielgerichtet suchen. Übergeordnete Themen sind zum Beispiel Energieversorgung, Gebäude und Wärme, Energie- und Ressourceneffizienz und Mobilität.

► Starten Sie hier Ihre Suche im Förder.Navi

Logo des Fördernavis. Ein blauer Schriftzug auf weißem Hintergrund.

Weitere Förderprogramme

Förderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude“

Bei diesem Förderprogramm werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude gefördert. Dadurch sollen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bestmöglich in Planungen integriert werden können. Außerdem kann dieser Sanierungsplan Schritt für Schritt individuell ausgeführt werden, nach den jeweiligen Potenzialen des Hauses.

  • Förderung durch: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Förderhöhe: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, max. 8.000 €

► Weitere Infos finden Sie hier

Geld

Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude

Der Bund fördert "Energieberatung für Nichtwohngebäude". Die dafür zertifizierten Energieberater:innen finden Sie auf der Website der Energieeffizienzexperten.

► Hier geht es zur Webseite der Energieeffizienzexperten

Privatleute und Institutionen können sich direkt qualifizierte Fachkräfte in Ihrer Umgebung anzeigen lassen. Die gelisteten Expert:innen sind dabei in den Bereichen Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig und decken die gesamte Gebäudebandbreite ab. Um in die Liste aufgenommen zu werden, müssen sie die Qualifikationsanforderungen des Bundes erfüllen. Sie sind außerdem dazu berechtigt, weitere Förderungen zu beantragen und können so auch finanziell Einfluss auf die Bau- und Sanierungskosten haben.

Logo der Energieeffizienzexperten

Weitere Förderungen des Bundes

Weitere Förderungen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.